Workshop 9 „ultima ratio und Gewissen“

(13 Teilnehmer)

Moderation Sepp Rottmayr, Protokoll Wolfgang Steuer

Ausgangsfrage:

„Kann die herrschende Lehre von der ultima ratio dem Gewissen entsprechen?“

Bericht:

Der Workshop begann um 14,00 Uhr und endete um 16,00 Uhr. Die Diskussionssprachen wareen Deutsch und Englisch. Die Diskussionsbeiträge wurden durch eine Dolmetscherin jeweils ins Deutsche bzw. ins Englische übersetzt.

Zur Beantwortung der Ausgangsfrage wurden zur ultima ratio (im Sinne von Krieg als letztes Mittel) und zum Gewissen jeweils 3 Thesen vorgelegt, die in der Diskussion zu Antithesen und ggf. zu Synthesen anregen sollten. Die Diskussion zu jeder These wurde in Form eines Rundgespräches geführt, damit alle zu Wort kommen konnten.

Begonnen wurde mit dem Gewissen (Conscience).

1. These zu Gewissen

Das Gewissen ist nicht beliebig sondern ein Gesetz, das dem menschlichen Herzen eingeschrieben ist und zu objektiven Normen der Sittlichkeit (Ethik) führt.

Dieser These wurde aufgenommen und präzisiert dahingehend, daß das Gewissen dem Menschen durch eine göttliche Instanz eingegeben und unabhängig von Willen, Bildung und Erziehung sei. Es werde als innere Stimme erfahren, nicht als Gesetz (zu eng) sondern als eine Art inneres Wissen (gegebenes Wissen, Ge-wissen) bzw. Bewußtsein, einer höheren Autorität verantwortlich. Gewissen sei auf Menschenliebe, Güte und Gewaltlosigkeit ausgerichtet wie sie von Stiftern der großen Religionen und Weisheitslehrern unterschiedlicher Kulturen formuliert worden ist. Es sei daher nicht einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Kultur eigen. Gewissen entfalte sich durch Vorbilder, Umgebung, Vertiefung und Auseinandersetzung und insbesondere durch erfahrene Liebe in Kindheit und Jugend. Wer geschützt und geliebt worden sei, sei sicherer in Gewissensentscheidungen.

Entscheidungen nach dem Gewissen führten in der Tiefe zur Stimmigkeit bei der Person. Bei Entscheidungen gegen das Gewissen fehle diese Stimmigkeit. Insofern sei Stimmigkeit auch Maß dafür, ob nach oder gegen das Gewissen gehandelt wird.

2. These zu Gewissen

Das Gewissen kann unterdrückt, stumm oder unterentwickelt sein durch Ideologien (z.B. Nationalismus), Gewöhnung (z.B. Militär), Unkenntnis (z.B. Rassismus), Haß, Rache, Neid (z.B. 11. September), Mehrheitsmeinung (z.B. Todesstrafe), Angst (z.B. Kostbares zu verlieren), Unerfahrenheit (z.B. keine erlebte Grenzsituation), aber es gibt kein irrendes Gewissen.

Diese These wurde fortgeführt. Manche Entscheidungen kommen als Gewissensentscheidungen daher, sind aber keine. Sie produzieren Gewalt (Kampf gegen den Terrorismus, Vaterlandsverteidigung, Schutz der Menschen vor dem bösen Feind U.S. w.). Die Versuchung zum Bösen, die in uns angelegt sei, lege uns ständig nahe, statt das Leben den Tod zu wählen. Deshalb kann Gewissen überlagert und abgestumpft sein. Da Gewissen jedoch als göttlicher Funke erfahren werde, der in jedem Menschen glimmt, also von einer höheren Instanz kommend, könne Gewissen im Grunde nicht irren.

3. These zu Gewissen

Das Gewissen kann die Entscheidung nahelegen und rechtfertigen, Menschen zu töten oder dem Tod zu überlassen um andere zu retten (z.B. Schmerzbeendigung Rettungsboot -das Boot ist voll-).

Dieser These wurde in der Diskussion einhellig widersprochen. Beispiele wurden gegenüber gestellt, wie Staufenbergs Attentat auf Hitler und die Kriegsdienstverweigerung Franz Jägerstätters oder das Sich-zur-Verfügung-Stellen eines Maximilian Kolbe. Es ist wohl so, daß Selbsthingabe um andere zu retten, durch das Gewissen nahegelegt werde, nicht aber Tötung anderer mit oder ohne Selbstopferung. Bedenkenswert erscheine dazu eine Formulierung Dietrich Bonhoeffers: „um des Lebens willen können wir auch Schuld auf uns nehmen“.

Als Ergebnis wurde festgehalten, daß das Gewissen die Entscheidung, Menschen zu töten oder dem Tod zu überlassen um andere zu retten, nicht nahelegen und rechtfertigen könne.

Die Diskussion wurde weitergeführt mit der ultima ratio im Sinne von militärischer Gewalt als letztes Mittel.

1. These zur ultima ratio

  1. Es gibt keinen feststellbaren Zeitpunkt, ab wann alle zivilen Mittel der Konfliktbear- beitung erschöpft sind und
  2. es gibt keinen objektiven Zwang, einen Konflikt mit militärischer Gewalt lösen zu müssen.

Diese These drückte die Überzeugung der Teilnehmer aus. Militärische Gewalt als angeblich letztes Mittel zur Problemlösung schaffe Verletzungen und neue Gewalt, sei lebensfeindlich, verschleiere z.B. wirtschaftliche Gründe für Kriege. Das galt auch für die

2. These zur ultima ratio:

Die Lehre von der ultima ratio bewirkt, daß Millionen an Kriegen teilnehmen und sie fördern und, daß Kriege ethisch gerechtfertigt werden.

Sie, die Lehre von der ultima ratio, diene der Propaganda und der Sensationslust mancher Medien.

3. These zur ultima ratio

Die Lehre von der ultima ratio ist zwar von der Christenheit entwickelt worden und im Judentum und im Islam selbstverständlich, sie ist aber nicht durch das Evangelium Jesu gedeckt.

Die Lehre vom gerechten Krieg als letztes Mittel wurde u.a. von Augustinus, Thomas von Aquin und anderen Theologen entwickelt, um Kriege zu verhindern oder zu entschärfen. Sie diente aber in der Praxis der konstitutionellen Kirche und der weltlichen Macht als Legitimation für Gewaltanwendung einschl. Töten und Kriegführen. Sie könne mit der Lehre Jesu und fundamentalen Aussagen vieler Religionen, auch des Islam, nicht in Einklang gebracht werden. Als ethische Norm sei sie letztlich nicht akzeptabel.

Aus den Diskussionsergebnissen wurde schließlich ein Abstimmmungsvorschlag für die Konferenz entwickelt, der durch die Konferenz in der Abschlußerklärung wie folgt beschlossen wurde:

Die Bedrohung mit und die Anwendung von militärischer Gewalt auch als ultima ratio ist mit unserem Gewissen nicht vereinbar.

Anmerkung des Moderators: In der Diskussion wurde Gewissen als göttliche Instanz oder göttlicher Funke bezeichnet, der als von außen kommend erfahren wird und dem gegenüber sich der Mensch verantworten muß. Deshalb kann die Formulierung „mit unserem Gewissen“ nicht ausreichend sein. Mit unserem Gewissen läßt den Schluß zu, daß andere eben ein anderes Gewissen haben können. Es ist aber schwer vorstellbar und noch schwerer zu akzeptieren, daß die göttliche Instanz verschiedenen Menschen durch das Gewissen gegenteilige Handlungsweisen (z.B. töte nicht oder töte) nahe legt. Allerdings - und das kam auch in der Diskussion zu Ausdruck - kann Gewissen im kulturellen Kontext zu verschiedenen Normen führen, nicht aber zu sich widersprechenden.

Der Ausdruck „mit unserem Gewissen“ sollte somit als Ausdruck der Bescheidenheit des Kongresses und der Dialogbereitschaft gesehen werden, diese wichtige ethische Frage mit großem Ernst weiter zu erörtern und Antworten zu suchen.

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Democracies and Terrorists