Workshop 4 Die Mitwirkung von CPTI in internationalen Foren

Anwesend: David Bassett, Derek Brett, Klaus Ehrler, Hannelore Morgenstern, Dirk Panhuis (Moderator), Joshi Kanhaiya Prasad, Philip Symons (Schriftführer); später: Konrad Borst, Ann Wilcox.

Das Anliegen des Workshops war, eine Übersicht über die Körperschaften innerhalb der Vereinten Nationen zu bieten, in deren Rahmen CPTI Gelegenheit haben könnte, die Mitglieder der UN dazu zu bewegen, Gesetzgebung zu verabschieden, die es ihren Bürgern erlauben würde, ihren Widerstand aus Gewissensgründen gegen den militärischen Dienst mit der Waffe (englische Abkürzung COMS) und ihren Widerstand aus Gewissensgründen gegen Militärsteuern (englische Abkürzung COMT) oder, wie es in der Abschlußerklärung der Konferenz hieß, „Widerstand aus Gewissensgründen gegen das militärische Element in der Besteuerung“ zum Ausdruck zu bringen. Obwohl es andere internationale Organisationen gibt, mit denen CPTI zusammenarbeiten könnte, richten sich seine Bemühungen im Augenblick aus rein praktischen Erwägungen an die UN, und Dirk Panhuis hatte deshalb eine Aufstellung für die Teilnehmer vorbereitet, auf der die einschlägigen UN Organisationen aufgezählt waren. Diese Liste enthielt den Generalsekretär, den Sicherheitsrat und den Internationalen Gerichtshof, aber die wichtigste Organisation ist der Ausschuß für Wirtschaft und Soziales (ECOSOC) zusammen mit seinen Untergruppen wie der Kommission für Menschenrechte, der Unterkommission für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte, dem MenschenrechtsKomitee, und dem Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (HCHR). Die Konferenz der NGOs (CONGO) and weitere NGO Gruppierungen (mit spezifischen Themen) liefern Kontaktmöglichkeiten zwischen den NGOs und den offiziellen Körperschaften der UN, und zwischen den NGOs untereinander.

Die Kommission für Menschenrechte (CHR) mit ihren 53 stimmberechtigten Mitgliedsstaaten ist das Gremium, in dem NGOs wie eben unser CPTI, die bei der ECOSOC akkreditiert sind, an den Sitzungen, die jedes Jahr im März und April in Genf stattfinden, als Beobachter teilnehmen können. Alle vier Jahre müssen wir der ECOSOC einen Bericht über das, was wir für die Menschenrechte geleistet haben, und was wir für die Vereinten Nationen tun, vorlegen. Akkreditierte NGO Beobachter dürfen sich zu Tagesordnungspunkten äußern - 3 ½ Minuten pro Tagesordnungspunkt. Teile dieser Äußerungen können in die Resolutionen aufgenommen werden, die die CHR für ECOSOC bereitstellt. Die CHR entsendet regelmäßig Berichterstatter, die die Situation der Menschenrechte in bestimmten Ländern untersuchen, oder ein Menschenrechtsproblem in mehreren Ländern unter die Lupe nehmen (z B Religionsfreiheit, Folter, COMS, Frauen ... ). (Diese Berichterstatter untersuchen Fälle von Menschenrechtsverletzungen, sie beschränken sich nicht nur darauf, über Konferenzen zu berichten.) COMS ist unter Tagesordnungspunkt 11g (zivile und politische Rechte, einschließlich ... COMS) zur Sprache gekommen. In den Jahren 2001 und 2002 wurde COMT unter demselben Tagesordnungspunkt erwähnt, aber es könnte vermutlich auch unter Punkt 18 (Religionsfreiheit) fallen.

Das CPTI darf auch vorbereitete Erklärungen an das UnterKomitee für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte richten, aber es darf nicht an Debatten teilnehmen. NGOs dürfen jedoch mit den Rechtsexperten sprechen, die Mitglieder des UnterKomitees sind, und mit den offiziellen Berichterstattern. Es könnte nützlich sein, wenn das CPTI schriftliche Erklärungen über die Gesetzgebung, die Mitgliedstaaten zum Thema Besteuerung verabschieden könnten, die den Menschenrechten der Mitglieder von CPTI gerecht würden, den Mitgliedern und Berichterstattern unterbreiteten. Die Unterkommission erwartet ordentlich untermauerte Beweise von Menschenrechtsverletzungen und -problemen, nicht nur Vorschläge, was sie in ihre Berichte mit aufnehmen könnte.

Das Menschenrechtskomitee ist eine Körperschaft, die aus 18 Rechtsexperten besteht und das Einhalten von Verträgen beaufsichtigt. Es hat drei Aufgaben:

  1. Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen können an dies Komitee gerichtet werden. Das Komitee hat Fälle von COMT aus Kanada (1991, J Prior), den Niederlanden (1992, Kerkwijk), die beide nicht in den Rahmen des Schutzes unter Artikel 18 des ICCPR (Internationaler Vertrag über zivile und politische Rechte) fielen, angehört. Das Komitee hat auch den Fall Voigt, 1993, Deutschland, erwogen, und als unzulässig bezeichnet. Das Komitee hat das Recht zur Gewissensfreiheit in Bezug auf die Besteuerung noch nicht untersucht, und so gibt es noch keine UN Gerichtsbarkeit zu dem Thema.
  2. Das Komitee kann allgemeine Äußerungen zu Aspekten des internationalen Rechtes abgeben, z B Allgemeine Äußerung 22 (48. Sitzungsperiode) vom Jahre 1993, Absatz 11: „Der Vertrag bezieht sich nicht ausdrücklich auf ein Recht des Widerstandes aus Gewissensgründen, aber das Komitee ist der Ansicht, daß solch ein Recht aus Artikel 18 abgeleitet werden kann, insofern als die Pflicht, tödliche Gewalt anzuwenden, in schweren Konflikt mit der Gewissensfreiheit und dem Recht, seine Religion oder seinen Glauben zum Ausdruck zu bringen, geraten kann.“
  3. Das Komitee hört in regelmäßigen Abständen Berichte seiner Mitgliedsstaaten an, richtet Zusatzfragen an diese Staaten, erhält schriftliche Antworten von diesen Staaten, und veranstaltet Fragestunden. Die Qualität dieser Arbeit beruht auf dem Dialog und dem permanenten Druck auf Länder. NGOs dürfen sachliche Berichte über Menschenrechtsprobleme (einschließlich Verweigerung aus Gewissensgründen) in ihren Ländern vorlegen, entweder aus eigener Initiative oder auf Aufforderung durch das Komitee.

Das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte ist ein ausführendes Organ. Es ist die Verbindung zwischen dem Komitee und dem Generalsekretär der UN. Mary Robinson hatte dies Amt bis Anfang September 2002 inne, und ihr Nachfolger ist der Brasilianer Mr. De Melo.

CONGO und NGO Versammlungen sind halb-offizielle Körperschaften, die zusammenarbeiten. Hier können die NGOs miteinander Kontakt aufnehmen und mit gleichgesinnten Organisationen Strategien zum Erreichen ihrer Ziele ausarbeiten.

Vielleicht liegt die allernützlichste und konstruktivste Rolle, die CPTI spielen kann, in der Möglichkeit, die einschlägigen UN Körperschaften über Verletzungen des Menschenrechts zur Weigerung aus Gewissensgründen, nicht an Krieg teilzunehmen, und über etwaige Gesetzgebung in unseren Mitgliedsländern, die Bürgern gestatten würde, den Teil ihrer Steuern, der augenblicklich die Gewalt und den Krieg unterstützt, statt dessen friedlichen Zwecken zuzuführen, auf dem Laufenden zu halten. Solche Gesetzgebung könnte dann in anderen Ländern bei der Entwicklung entsprechender Gesetzgebung benutzt werden.